Feiertage, Krankenstand und Urlaub


Was ist konkret weiter zu zahlen?

Die einschlägigen Bestimmungen des Angestelltengesetzes (AngG), des Arbeitsruhegesetzes (ARG), des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) sowie des Urlaubsgesetzes (UrlG) verpflichten den Arbeitgeber ausdrücklich zur Entgeltfortzahlung. Die Ansprüche der Arbeitnehmer orientieren sich daher ausschließlich am arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff und nicht - wie in der Praxis oftmals fälschlicherweise angenommen wird - am gebührenden (monatlichen) Gehalt bzw. Lohn.

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09-09-2020 Peter
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