Wenn kein Zugriff auf die Chipkarte möglich ist wird auf den Belegen "Sicherheitseinrichtung ausgefallen" gedruckt.
Sie können jedoch weiterhin Rechnungen erstellen und Verkäufe tätigen.
Jedoch sollte die Sicherheitseinrichtung so rasch als möglich wieder in Betrieb genommen werden. Dazu prüfen Sie bitte die Verbindung zur Chipkarte. Ein längerer Ausfall der Sicherheitseinrichtung ist in FinanzOnline zu melden.
Zur Wiederinbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung sehen Sie bitte im Handbuch unter Hilfe oder im PDF-Handbuch die Abschnitte "Ausfall der Sicherheitseinrichtung" und "Wiederinbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung" sowie die Hilfe auf dieser Seite.
Der Beleg mit Betrag Null ist nicht an FinanzOnline zu melden, jedoch die Wiederinbetriebnahme wenn die Sicherheitseinrichtung länger ausgefallen war.
HINWEIS: Nach der Wiederinbetriebnahme ist ein Sammelbeleg zu erstellen: Sammelbeleg [PDF]
Beachten Sie bitte alle gesetzlichen Bestimmungen zu diesem Thema.