Für den Einsatz der Karten im Rahmen der Registrierkassensicherheitsverordnung muss eine aktive
Bescheinigung vorliegen (§12 RKSV), weswegen SmartCards des Typs ACOS-ID 2.1. ab dem
07.06.2025 nicht mehr zur Signatur im Rahmen der RKSV verwendet werden dürfen. CardOS 5.3
SmartCards dürfen spätestens Ende 2027 ebenfalls nicht mehr genutzt werden.
Wenn Sie sicher stellen wollen dass Ihre Registrierkasse noch der Registrierkassensicherheitsverordnung entspricht, ist ein Update Ihrer Kassensoftware und ein RKSV-Stick mit der neuen Karte zu empfehlen.
Das Update der Registrierkasse und der neue RKSV-Stick kann bei easy2000 bestellt werden.
Die neuen RKSV-Sticks sind voraussichtlich ab Juni 2025 lieferbar.
Anfragen bezüglich Update und neuem Stick senden Sie bitte an office@easy2000.net
Weitere Informationen: Schreiben_RKSV_Kartenaustausch.pdf
Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1 - WKO