Wie ist beim Mutterschutz / Karenz / Wochengeld vorzugehen?


8 Wochen vor Geburtstermin beginnt das Beschäftigungsverbot (Beginn Schutzfrist)
Man macht nur eine Abmeldung mit "Ende Entgeltanspruch" : Beginn Schutzfrist
Ende Beschäftigung bleibt offen, da das Dienstverhältnis noch besteht

Abmeldegrund: Karenz nach MSCHG
Mitarbeitervorsorge: bis Ende Schutzfrist (8 Wochen nach Geburtstermin)

Urlaubsanspruch: bis Ende Schutzfrist
Sonderzahlungen: ab Beginn des Beschäftigungsverbot vor der Geburt besteht kein Anspruch mehr
(Quelle AK - Homepage)
Für den MV Betrag wird das Häkchen bei "auto" entfernt und nur der Betrag manuell erfasst (kein Gehalt).

 

13-03-2024 Andreas
Durchschnittliche Bewertung: 0 (0 Abstimmungen)

Kommentieren nicht möglich