In Österreich müssen Jahreslohnzettel grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt über ELDA Online1. Arbeitnehmer können diese Lohnzettel im elektronischen Steuerakt unter Finanz Online (FON) einsehen1.
Die Übermittlung von Papierlohnzetteln (Formular L16) ist nur zulässig, wenn die technische Voraussetzung zur elektronischen Übermittlung, wie etwa ein Internetzugang, nicht gegeben ist. In diesem Fall muss die Übermittlung des Papierlohnzettels bis spätestens Ende Jänner des Folgejahres erfolgen1.