In der UVA wird die Umsatzsteuer aus der Summe der Erlöse berechnet. Würde die Umsatzsteuer aus den Einzelbuchungen des Ust-Kontos ermittelt, würde es zu Rundungsdifferenzen kommen.
Privatanteile sollten auf ein Erlöskonto der Klasse 4 gebucht werden. Siehe das Bild weiter unten.
Dieses Erlöskonto muss das Mwst-Konto hinterlegt haben z.B. 3520.
Dann wird die Umsatzsteuer berechnet und in der UVA berücksichtigt.
Sollte es sich um ein Anlagenkonto handeln kann dieses mit dem Erlöskonto gegen gebucht werden.