Wie kann ich steuerfreie und SV-freie Prämien (Teuerungsprämie) verrechnen.


Unter "mehr Lohnarten" kann, durch setzten der Häkchen, angegeben werden ob die Beträge steuerfrei und SV-frei ... oder pflichtig sind - siehe Abbildung.

Der MV-Beitrag kann bei Bedarf manuell angepasst werden (Häkchen bei [] auto - entfernen).

Neue Codes:

352 Mitarbeitergewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z 35

ab 2023:
353 Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408

Mit dem aktuellsten Patch 2022 sind folgende Codes verfügbar:

Zulagen und Bonuszahlungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf Grund der Teuerung zusätzlich in den Kalenderjahren 2022 und 2023 geleistet werden, sind steuer- und beitragsfrei:

  • bis zu 2.000,00 Euro pro Jahr und zusätzlich
  • bis zu 1.000,00 Euro pro Jahr, wenn die Zahlung auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) erfolgt.

Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (§ 49 Abs. 3 Z 30 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und § 124b Z 408 lit. a EStG 1988).

Quelle: Newsletter Nr. 8/Juli 2022

Wenn diese Sonderzahlungen keine Auswirkungen auf das Jahressechstel haben kann dieses lt. folgender Abbildung (gelbe Markierung) durch Setzen des Häkchens manuell bestimmt werden:

Auch die automatische Berechnung des MV-Beitrages kann durch entfernen des Häkchens auf manuell umgestellt werden:

Infos zur Gewinnbeteiligung:

Mitarbeitergewinnbeteiligung

  • Die Gewinnbeteiligung ist pro Mitarbeiter und Kalenderjahr bis zu einer Höhe von EUR 3.000 steuerfrei möglich.
  • Die Befreiung bezieht sich lediglich auf die Lohnsteuer.

 

21-11-2024 Peter
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