Die Daten ausgeschiedener DN sollten mindestens 7 Jahre aufbewahrt werden. Im Falle einer Lohnprüfung werden diese benötigt.
Wenn kein Änderungsbedarf mehr ist - und alle Berichte elektronisch archiviert sind (Druckfiles und CSV-Dateien aller DN-Daten) könnten die DN auch gelöscht werden.