Wie erfolgt die U30 für 2022/Eintragung 5 %-iger Umsätze aus dem Vorjahr in die UVA - Umsatzsteuervoranmeldung


Die Wirtschaftskammer ist von einem Mitglied darauf aufmerksam gemacht worden, dass im neuen Formular U 30 für 2022 keine Kennzahlen für den 5%igen Steuersatz vorhanden sind. Dies könnte leider bei folgendem Sachverhalt problematisch werden: Die Leistung wurde im Jahr 2021 erbracht, allerdings erst im Jahr 2021 bezahlt. Nachdem bei Istbesteuerung die Steuerschuld erst bei Vereinnahmung entsteht, können diese Umsätze nicht ordnungsgemäß im Formular vermerkt werden.  

Antwort der Fachabteilung des BMF: Zu dem dargestellten Problem mit den Berichtigungen bzw. Nachholungen von 5 % Umsätzen wird von der Fachabteilung Umsatzsteuer folgende Vorgangsweise erwogen: Der aufgrund des begünstigten Steuersatzes in der UVA Jänner 2022 zu berücksichtigende Betrag ist in der Kennzahl 090 (sonstige Berichtigungen) zu erfassen.  

Quelle ubit@wko.at 21.1.2022

07-03-2022 Peter
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