Wie ist das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) anzuwenden


Unter "Zuschläge und Abschläge >" wählen Sie "A07" und "A08" für den WF- und UV-Entfall,
im Feld "DB,DZ,K-frei" geben Sie den Freibetrag für DB und DZ ein, dieses Feld reduziert auch die Kommunalsteuer, daher muß für die Kommunalsteuerpflicht im Feld "K+" die Grundlage für die Kommunalsteuer wieder eingegeben werden.

 

23-01-2020 Peter
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