Meldung bei Belegprüfung: "Der vorliegende Beleg ist zwar gesetzeskonform zustande gekommen, ...."


Der erste Beleg in der Kasse ist der Startbeleg (normalerweise Beleg NR. 1001), bei dieser Fehlermeldung haben Sie einen jüngeren Beleg (z.B. Beleg NR. 1002) zur Prüfung verwendet.

Bitte kontrollieren Sie Ihre gedruckten Belege und verwenden zur Prüfung den ersten Beleg aus der Kasse bei welcher die Sicherheitseinrichtung aktiv war - sprich der erste Beleg auf welchem ein QR Code gedruckt wurde.

Alternativ können Sie auch ein neues Protokoll anlegen, sehen Sie dazu die Beschreibung im RKSV Handbuch.

 

12-03-2019 Andreas
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