Ich habe noch keinen Jahresbeleg ausgedruckt obwohl das neue Jahr schon lange begonnen hat. Was kann ich tun?


Drucken Sie den Jahresbeleg so rasch als möglich aus und prüfen diesen mit der BMF Beleg Check App. Sollte die Prüfung von der BMF Beleg Check App nicht mehr angenommen werden, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder Ihren Steuerberater!

Auszug RKSV:

"Der Registrierkassenpflichtige hat daher am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag seiner getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, den Jahresbeleg herzustellen und nach Ausdruck aufzubewahren. [...] Bei sogenannten Saisonbetrieben (zB Schwimmbad) kann dieser Vorgang auch zu Saisonende, spätestens jedoch vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit im neuen Jahr erfolgen"

 

Hinweis: Das "nachträgliche" drucken des Jahresbeleges ist NICHT möglich. Es wird ein Jahresbeleg (Null-Beleg) mit aktuellem Datum erstellt.

 

23-08-2019 Andreas
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