Was ist beim Jahresbeleg zu beachten?


Der Jahresbeleg muss nach dem Ausdrucken mit der BMF Beleg Check App geprüft und aufbewahrt werden, dies ist der selbe Vorgang wie beim Startbeleg. Der Druck des Jahresbelegs sollte Zeitnah erfolgen, dieser ist auch schnell zwischendurch erstellt. Der Jahresbeleg muss noch im aktuellen Jahr erstellt werden, wir empfehlen am letzten Arbeitstag im aktuellen Jahr als letzten Beleg den Jahresbeleg zu erstellen. Der Beleg muss bis zum 15.02 des Folge Jahres geprüft werden!

Auszug RKSV:

"Der Registrierkassenpflichtige hat daher am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag seiner getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, den Jahresbeleg herzustellen und nach Ausdruck aufzubewahren. [...] Bei sogenannten Saisonbetrieben (zB Schwimmbad) kann dieser Vorgang auch zu Saisonende, spätestens jedoch vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit im neuen Jahr
erfolgen"

und

"Jahresbelege sind wie Startbelege zu prüfen (Abschnitt 3.5.3.2.), wobei diese Prüfung spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt sein muss."

mehr Infos bei der WKO: https://www.wko.at/

 

12-03-2019 Andreas
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