Für jede der Vollversicherung unterliegende Tätigkeit und jede geringfügige Beschäftigung ist ein separater Lohnzettel auszustellen. Dies gilt vor allem für durchgehende Arbeitsverhältnisse, bei denen es zu einem Wechsel zwischen Vollversicherung und geringfügiger Beschäftigung (oder umgekehrt) kommt.
Quelle: www.noedis.at/cdscontent/content_print.xhtml?contentid=10007.776067&viewmode=content&print=true
Bei mehrfachem Wechsel legen Sie den DN für die Vollversicherung und für die geringfügige Beschäftigung an, damit Sie separate Jahreslohnzettel erstellen können.
BEACHTEN SIE ABER BITTE DASS INNERHALB EINES MONATS EINE GERIGFÜGIGE UND EINE VOLLBESCHÄFTIGUNG NICHT ZULÄSSIG IST WENN DIE GF-GRENZE DAMIT ÜBERSCHRITTEN WIRD
IN DIESEM FALL IST DAS GESAMTE ENTGELT ALS VOLLBESCHÄFTIGUNG ABZURECHNEN
Sehen Sie bitte unter Hilfe / mBGM / Handbuch mBGM den Abschnitt: "13 Hinweise zur Anwendung / Teilabrechnungen" um innerhalb eines Monats mehrere Beschäftigungen zu erstellen.