Darf der Umsatzzähler RKSV negativ sein?


Grundsätzlich gilt: Der Umsatzzähler darf nicht negativ werden, da der Bargeldbestand in einer Kasse nicht negativ sein kann.

In der Kasse kommt bei rechnerisch negativem Kassenstand (ist nicht der Umsatzzähler!) beim Tagesabschluss eine Warnung:

 

 

Daher ist der Benutzer dafür verantwortlich das der Umsatzzähler und rechnerische Bargeldbestand nicht negativ wird. 

 

Auszug aus dem Gesetztestext zur RKSV*:

"§ 8. (1) Die in der Registrierkasse erfassten Barumsätze sind laufend aufzusummieren (Umsatzzähler). Trainingsbuchungen dürfen sich nicht auf den Umsatzzähler auswirken."

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/ 

 

Hierbei gilt zu beachten:

 

Es ist möglich das der Umsatzzähler den Wert Null aufweist, wenn zum Beispiel die Tagesbeträge aus der Kasse ausgebucht werden:

https://github.com/

Hierbei darf der Umsatzzähler aber auch nicht negativ werden!

Ein einzelner Beleg, zum Beispiel für eine Bargeldentnahme, muss hingegen einen negativen Betrag für den Umsatzzähler beinhalten. Sonst würde der Umsatzzähler auch alle diese Belege zum Umsatz dazuzählen.

Es wird empfohlen Bargeldentnahmen als Durchlaufposten zu behandeln.
Storno Belege dürfen aber nicht als Durchlaufpsoten deklariert werden!

 

Die Ausnahmen in denen der Umsatzzähler einen negativen Umsatz benötigt sind hier beschrieben ( Seite 20, 33, 34 und 35 ):

https://www.bmf.gv.at/

 

 

Hinweis zum Gesetztestext: Das Wort "aufsummieren" bedeutet: (EDV) Werte addieren oder subtrahieren

Quelle: https://www.duden.de/

 

08-04-2019 Andreas
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