Bei Saisonbetrieben ist nur am Sainsonende oder am Jahresende ein Jahresabschlussbeleg zu drucken. Siehe https://www.wko.at/service/steuern/FAQ-Technik-Registrierkassenpflicht.html
Sehen Sie dazu auch beim BMF
30. Ich habe einen Saisonbetrieb bzw. Betriebsferien – muss ich die Außerbetriebnahme meiner Registrierkasse über FinanzOnline melden?
Nein, eine Außerbetriebnahme einer Registrierkasse muss nur dann über FinanzOnline gemeldet werden, wenn die Registrierkasse geplanter Maßen dauerhaft oder aufgrund eines irreparablen Ausfalles außer Betrieb genommen wird.
Ein neuer Startbeleg ist nur erforderlich wenn eine neue Registrierkasse beim Finanzamt angemeldet wird.
Sehen Sie auch unter "Hilfe / Handbuch Sicherheitseinrichtung" den Abschnitt "10 Außerbetriebnahme einer Registrierkasse wegen Defekt".