Die Datenbank kann aus dem Autobackup zu einem früheren Zeitpunkt wiederhergestellt werden. Abhängig vom Zeitpunkt kann es zu einem Verlust von Belegdaten kommen. Diese Belegdaten müssen nach der Wiederherstellung aus dem Autobackup nacherfasst werden. Wie detailliert die Nacherfassung erfolgen muss wäre bitte mit Ihrem Steuerberater abzuklären.
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Übersicht mit Google-KI:
Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Vorgaben in Österreich finden Sie im offiziellen Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).
In Österreich gilt bei einem Defekt Folgendes:
- Bei Ausfall der Signatur-/Sicherheitseinrichtung:
Verkaufsvorgänge werden während des Defekts weiter ausgestellt, tragen aber den Vermerk „Sicherheitseinrichtung ausgefallen“. Ist der Defekt behoben, muss die Kasse einen signierten Sammelbeleg über die in der Zwischenzeit erstellten Belege erstellen.
- Bei Ausfall der gesamten Registrierkasse:
Umsätze müssen wenn möglich auf einer anderen Kasse erfasst oder händisch dokumentiert werden. Bei händischer Erfassung müssen zwingend Zweitschriften aufbewahrt werden. Sobald die Kasse repariert ist, müssen sämtliche Einzelerfassungen nachgetragen werden. Die Bezugnahme auf die jeweiligen händischen Belegnummern ist dabei ausreichend. Ein bloßer Sammelbeleg reicht nach der Reparatur für die Kassen-Nacherfassung nicht aus.