Die Grenzwerte für die Minderung der Arbeitslosenversicherung wurden 2019 wieder erhöht. Der Unfallversicherungsbeitrag wurde von 1,3 % auf 1,2 % gesenkt. Die Höchstbemessungsgrundlagen wurden 2019 erhöht.
Die Grenzwerte für die Minderung der Arbeitslosenversicherung wurden 2019 wieder erhöht. Der Unfallversicherungsbeitrag wurde von 1,3 % auf 1,2 % gesenkt. Die Höchstbemessungsgrundlagen wurden 2019 erhöht.
Kommentieren nicht möglich