Die Meldung "Teuerungsprämie gemäß § 124b... in diesem Jahr nicht zulässig, für 2024 nur mit" bedeutet, dass die Teuerungsprämie, die im Jahr 2023 steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden konnte, nicht mehr freiwillig durch den Arbeitgeber im Jahr 2024 ausgeschüttet werden darf. Stattdessen muss die Prämie lohngestaltend im Kollektivvertrag geregelt sein, um weiterhin steuerfrei und abgabenfrei gewährt zu werden.
Das bedeutet, dass die Teuerungsprämie im Jahr 2024 nur dann steuerfrei und abgabenfrei ist, wenn sie im Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde.
Quelle: https://copilot.microsoft.com/chats
Beispiel Eingabe eines sonstigen steuerfreien Bezuges in easy2000:
Ausgabe im Jahreslohnzettel:
Dokumentieren Sie die Vorgehensweise und die Rechtsgrundlage für die Mitarbeiterprämie, um bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt Nachweise vorlegen zu können.
Es könnte sinnvoll sein, den Steuerberater zu kontaktieren, um eine rechtsichere Lösung zu finden und sicherzustellen, dass alle relevanten steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden.
Folgende Arten von steuerfreien Bezügen gibt es: