Mein Mitarbeiter / Mitarbeiterin ist seit längerem im Krankenstand, Was ist zu tun und welche Meldungen sind durchzuführen?


Wenn Ihre Mitarbeiterin im Krankenstand ist, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber beachten müssen. Hier sind die relevanten Informationen:

  1. Meldung der Arbeitsunfähigkeit:

    • Ihre Mitarbeiterin sollte den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit (AU) unverzüglich bei Ihnen melden.
    • Der Krankenversicherungsträger wird über die AU durch die Ärztin oder den Arzt informiert.
    • Sie können den Beginn und das Ende der AU über das Krankenstandsbescheinigung Online (KSB Online) abfragen.
  2. Entgeltfortzahlung:

    • Während der Arbeitsunfähigkeit muss die Entgeltfortzahlung weiterhin erfolgen.
    • Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gesetz (z. B. Angestelltengesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz).
    • Wenn der Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung ausgeschöpft ist, besteht nur dann Beitragspflicht, wenn das gewährte oder gebührende Entgelt 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erreicht oder überschreitet.
  3. Arbeits- und Entgeltbestätigung:

    • Damit Krankengeld ausbezahlt werden kann, müssen Sie eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld ausstellen.
    • Diese Bestätigung ist via ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) an den Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
  4. Abmeldung:

    • Wenn das Dienstverhältnis endet, ist eine Abmeldung innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung erforderlich.

Für Lehrlinge gelten spezifische Regelungen zur Entgeltfortzahlung. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Lehrlinge haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit bzw. Unglücksfall.
  • Der Anspruch richtet sich nach dem Lehrjahr und der Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
  • Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gelten ebenfalls spezielle Regelungen.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Details je nach Gesetzgebung und individuellem Arbeitsverhältnis variieren können. Es ist ratsam, sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder einem Rechtsberater zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte korrekt durchführen. Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an das Dienstgeber-Servicecenter der Österreichischen Gesundheitskasse wenden.

Quelle: Bing 2.2.2024

 

02-02-2024 Peter
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