Sehen Sie die Zu- und Abschläge. Setzen Sie das Häkchen vor der Berechnung:
Sind DG von geringfügig Beschäftigten über 60 von der UV befreit?
✔️ Dienstgeber ist befreit, wenn:
-
die Person Anspruch auf Alterspension hat (auch wenn sie sie nicht bezieht).
❌ Dienstgeber ist NICHT befreit, wenn:
-
die Person nur über 60 ist, aber noch keinen Anspruch auf Alterspension hat.
| Situation | UV‑Beitrag Dienstgeber? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Geringfügig beschäftigt, unter 60 | Ja | WKO, AK, ASVG |
| Geringfügig beschäftigt, über 60, kein Pensionsanspruch | Ja | WKO, ASVG |
| Geringfügig beschäftigt, über 60, mit Pensionsanspruch | Nein (Befreiung) | oesterreich.gv.at, ÖGK |
Dienstgeber sind nur dann vom Unfallversicherungsbeitrag für über‑60‑jährige geringfügig Beschäftigte befreit, wenn diese bereits Anspruch auf Alterspension haben. Das Alter allein reicht nicht.
Quelle: KI copilot.microsoft.com/chats
Quelle: KI notebooklm.google.com/notebook
Die Angaben sind KI-basiert und erfolgen ohne Gewähr. Abweichungen oder Fehler sind nicht ausgeschlossen.