Unter "mehr Lohnarten" kann, durch setzten der Häkchen, angegeben werden ob die Beträge steuerfrei und SV-frei ... oder pflichtig sind - siehe Abbildung.
Der MV-Beitrag kann bei Bedarf manuell angepasst werden (Häkchen bei [] auto - entfernen).
Zur Teuerungsprämie 2023 sehen Sie bitte folgende wichtige Hinweise: https://host12.ssl-secured.eu/easy2000_net/faq/index.php?action=artikel&cat=4&id=439&artlang=de&highlight=teuerungspr%C3%A4mie
Codes:
352 Mitarbeitergewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z 35
Code nur für 2023:
353 Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408
Mit dem aktuellsten Patch 2022 sind folgende Codes verfügbar:
Zulagen und Bonuszahlungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf Grund der Teuerung zusätzlich in den Kalenderjahren 2022 und 2023 geleistet werden, sind steuer- und beitragsfrei:
- bis zu 2.000,00 Euro pro Jahr und zusätzlich
- bis zu 1.000,00 Euro pro Jahr, wenn die Zahlung auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) erfolgt.
Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (§ 49 Abs. 3 Z 30 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und § 124b Z 408 lit. a EStG 1988).
Quelle: Newsletter Nr. 8/Juli 2022
Wenn diese Sonderzahlungen keine Auswirkungen auf das Jahressechstel haben kann dieses lt. folgender Abbildung (gelbe Markierung) durch Setzen des Häkchens manuell bestimmt werden:
Auch die automatische Berechnung des MV-Beitrages kann durch entfernen des Häkchens auf manuell umgestellt werden:
Infos zur Gewinnbeteiligung:
Mitarbeitergewinnbeteiligung
- Die Gewinnbeteiligung ist pro Mitarbeiter und Kalenderjahr bis zu einer Höhe von EUR 3.000 steuerfrei möglich.
- Die Befreiung bezieht sich lediglich auf die Lohnsteuer.
Dokumentieren Sie die Vorgehensweise und die Rechtsgrundlage für die Mitarbeiterprämie, um bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt Nachweise vorlegen zu können.
Es könnte sinnvoll sein, den Steuerberater zu kontaktieren, um eine rechtsichere Lösung zu finden und sicherzustellen, dass alle relevanten steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden.