Ein Wechsel von Teil- auf Vollzeit ist lt. SV nur zum Monatsbeginn möglich:
Hinweis: Es wird kein zweiter Mitarbeiter angelegt, dies ist nur der Fall wenn öfters gewechselt wird:
Häufiger Wechsel geringfügig vollversichert
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Häufiger Wechsel geringfügig vollversichert
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