Welche Dienstnehmer (DN) zählen als aktive? Sollten Dienstnehmer (DN) oder Dienstgeber (DG) gelöscht werden?


Alle gespeicherten DN in der Lohnverrechnung zählen, auch wenn diese abgemeldet sind.

Das Löschen von DN sollte nur nach der Aufbewahrungsfrist erfolgen. Wird ein DN gelöscht, wird dieser in allen Jahren gelöscht!
Wir empfehlen bei Bedarf ein Upgrade auf mehr DN/DG durchzuführen. Sehen Sie auch die Hinweise im Handbuch zum löschen und zur Archivierung von DN.

Wenn Sie DN/DG löschen werden alle Daten und Abrechnungen gelöscht. Wir empfehlen alle relevanten Daten (Berichte etc.) vor der Löschung auszudrucken, oder z.B. als Textdatei am PC ablegen. DN/DG sollten auch nur zum Jahresende, wenn alle Abrechnungen vollständig und richtig durchgeführt wurden, aus dem System gelöscht werden. Danach können Sie neue DN/DG anlegen.

 

28-03-2019 Andreas
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