Ein DN welcher innerhlab eines Jahres wechselweise sowohl geringfügig als auch vollversichert angemeldet ist, muss ein zweites mal angelegt werden. Daher, der DN ist einmal als vollversichert zB Personal Nr. 1 und einmal als geringfügig zB Personal Nr. 2 in der Lohnverrechnung anzulegen. Bei jedem Wechsel müssen Sie für den Zeitraum der Beschäftigung den LZ sofort erstellt und übermitteln!
Beispiel:
Ein DN arbeitet von Jänner bist April vollversichert (angelegt vollversichert als Personal Nr. 1).
Der LZ wird erstellt und übermittelt.
Danach von Mai bis bis Juli als geringfügig Beschäftigter (selber DN nochmals geringfügig angelegt als Personal Nr. 2).
Nun wird der LZ für die Zeit der geringfügigkeit erstellt und übermittelt.
Später arbeitet der DN wieder von August und September vollversichert (wird wieder mit Personal Nr. 1 abgerechnet).
Und hier wieder für die vollversicherung den LZ erstellen und übermitteln.
usw....
Achten Sie bei der Erstellung des LZ auf das Datum von-bis! Es wird immer nur der aktuelle Zeitraum gewählt, Beispiel August bis September:
Tipp: In der Zeit wo eine Personal Nr. nicht abgerechnet wird, setzten Sie den DN als abgemeldet, damit erscheint keine Hinweismeldung bei den Berichten "Für DN X wurde keine Abrechnung erstellt...":
Ein Wechsel von Teil- auf Vollzeit ist lt. SV nur zum Monatsbeginn möglich:
Hinweis: Wechsel einmalig innerhalb eines Monats: Wechsel geringfügig vollversichert