SV darf 20 % der Geldbezüge nicht überschreiten, zu den Umlagen sehen Sie das PDF: SV 20 Prozent [PDF]
Berechnung der Umlagen des DN: Berechnung [PDF]
KU und WF werden hier ausgenommen siehe Beispiel: 20 Prozent-Regelung.pdf
SV darf 20 % der Geldbezüge nicht überschreiten, zu den Umlagen sehen Sie das PDF: SV 20 Prozent [PDF]
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KU und WF werden hier ausgenommen siehe Beispiel: 20 Prozent-Regelung.pdf
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