Wie ist beim Mutterschutz / Karenz / Wochengeld vorzugehen?


8 Wochen vor Geburtstermin beginnt das Beschäftigungsverbot (Beginn Schutzfrist)
Man macht nur eine Abmeldung mit "Ende Entgeltanspruch" : Beginn Schutzfrist
Ende Beschäftigung bleibt offen, da das Dienstverhältnis noch besteht

Abmeldegrund: Karenz nach MSCHG
Mitarbeitervorsorge: bis Ende Schutzfrist (8 Wochen nach Geburtstermin)

Urlaubsanspruch: bis Ende Schutzfrist
Sonderzahlungen: ab Beginn des Beschäftigungsverbot vor der Geburt besteht kein Anspruch mehr
(Quelle AK - Homepage)
Für den MV Betrag wird das Häkchen bei "auto" entfernt und nur der Betrag manuell erfasst (kein Gehalt).

 

Weitere Informationen Quelle: KI notebooklm.google.com/notebook
Die Angaben sind KI-basiert und erfolgen ohne Gewähr. Abweichungen oder Fehler sind nicht ausgeschlossen:

Um die Wochengeldabrechnung in easy2000 so einzustellen, dass die Beiträge zur Mitarbeitervorsorge (MV/BV) korrekt berechnet und gemeldet werden, folgen Sie diesen Schritten:
1. Grundregel zur Beitragsleistung
Während des Bezuges von Wochengeld besteht für den Arbeitgeber bei aufrechtem Arbeitsverhältnis weiterhin die Pflicht, Beiträge zur betrieblichen Vorsorge (BV) in Höhe von 1,53 % zu leisten.
Die Bemessungsgrundlage für das Wochengeld richtet sich nach dem Durchschnitt des in den letzten drei Kalendermonaten vor Eintritt des Versicherungsfalles gebührenden Entgelts (einschließlich anteiliger Sonderzahlungen, sofern diese nicht während des Wochengeldbezuges fortgezahlt werden).
2. Einstellungen in easy2000
Da während des vollen Wochengeldbezuges kein laufendes Bruttoentgelt (Gehalt) abgerechnet wird, von dem das Programm automatisch 1,53 % berechnen könnte, müssen Sie den Beitrag manuell erfassen:
  • Abrechnungsmaske: Gehen Sie in die Maske „Dienstnehmer und Abrechnung“ zum Bereich „Abrechnungsdaten“ (rechte Seite).
  • MV-Automatik deaktivieren: Suchen Sie das Feld „MV-Beitrag N98“ (unten links in den Abrechnungsdaten).
  • Manueller Wert: Entfernen Sie das Häkchen bei „auto“ und tragen Sie den berechneten Betrag (1,53 % der fiktiven Bemessungsgrundlage) händisch in das Feld ein.
  • Kein Gehalt: Das Feld für das Gehalt bzw. den Stundenlohn bleibt für diesen Zeitraum leer (0,00), da kein Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht.
3. Konfiguration für die mBGM (Meldung)
Damit die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) korrekt erstellt wird und keine Fehler im SV-Clearingsystem verursacht, müssen Sie das Verrechnungskennzeichen anpassen:
  • Verrechnungsgrundlage: Stellen Sie im Feld „Verrechnungsgrundlage“ den Code 3 (BV-Verrechnung mit Zeit in der BV) ein.
  • Bedeutung: Dieser Code signalisiert dem Versicherungsträger, dass in diesem Monat nur BV-Beiträge abzuführen sind, aber keine SV-Beiträge (da die Pflichtversicherung für die Zeit des Wochengeldbezuges beim Dienstgeber ruht).
  • Fiktive Basis melden: In den mBGM-Sonderfällen sollte die fiktive Bemessungsgrundlage für die BV (der oben berechnete 3-Monats-Durchschnitt) hinterlegt werden, damit diese im Datenträger an die ÖGK übermittelt wird.
4. SV-Meldung (Wochenhilfe)
Die Unterbrechung der Sozialversicherungspflicht beim Arbeitgeber wird nicht durch eine klassische Abmeldung, sondern durch die Übermittlung der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld (Satzart 75) via ELDA dokumentiert. In easy2000 finden Sie diese Funktion unter dem entsprechenden ELDA-Menüpunkt.
Zusammenfassend: Tragen Sie kein Gehalt ein, deaktivieren Sie die MV-Automatik, erfassen Sie den Beitrag manuell und setzen Sie das Verrechnungskennzeichen auf Code 3.
 
 
 
28-05-2026 Andreas
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