Für Rückverrechnungen oder Nachzahlungen der Dienstgeberabgabe (pauschalierte Abgabe der Kranken- und Pensionsversicherung für mehrere geringf. DV) steht Ihnen die Verrechnungsgruppe N64 (16,40 %) zur Verfügung.
Bei kürzer als einem Monat vereinbarten DV ist die BGR zB N14k plus die Verrechnungsgruppe N64 zu verwenden. Siehe Arbeitsbehelf der SV.
Der Betrag der Beitragsgrundlage dieser DN wird in den Optionen für den Bericht Beitragsnachweisung eingetragen.
Hinweis: Für die Lohnverrechnung ab 2019 sehen Sie bitte die Beiträge zur mBGM.