Bei Gutscheinen kommt es darauf an ob diese bereits mit Mwst. als Erlös (KNZ 9040) gebucht werden oder ein Durchlaufposten für eine zukünftige Leistung sind.
Diese Frage können und dürfen wir leider nicht eindeutig beantworten und empfehlen daher Ihren Steuerberater zu befragen.