Es ist so, dass die Kostenstellen in der BWA und anderen Berichten eine Erfassung von Kostenstellen in den einzelnen Buchungen erfordert. Eine Kostenstellenabfrage in der BWA und anderen Berichten ist erst dann zweckmässig wenn bestimmte Konten mit unterschiedlichen Kostenstellen bebucht werden.
Die optionale Angabe einer Kostenstelle im Kontenrahmen ist hier nicht ausreichend.
Die optionale Angabe der Kostenstellen im Kontenrahmen wirkt sich auf die Kostenstellen- und Verkäuferberichte aus, wenn diese Logik mit dem VBV.cfg File aktiviert wurde. Nicht jedoch in der BWA.