Bei einer Buchung für den Privatanteil, Privatverbrauch bzw. Eigenverbrauch wird die Umsatzsteuer in der UVA nicht ausgewiesen.


In der UVA wird die Umsatzsteuer aus der Summe der Erlöse berechnet. Würde die Umsatzsteuer aus den Einzelbuchungen des Ust-Kontos ermittelt, würde es zu Rundungsdifferenzen kommen.

Privatanteile sollten auf ein Erlöskonto der Klasse 4 gebucht werden. Siehe das Bild weiter unten.

Dieses Erlöskonto muss das Mwst-Konto hinterlegt haben z.B. 3520.

Dann wird die Umsatzsteuer berechnet und in der UVA berücksichtigt.

Sollte es sich um ein Anlagenkonto handeln kann dieses mit dem Erlöskonto gegen gebucht werden.

01-12-2023 Peter
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