Wenn nach den automatischen Eröffnungsbuchungen im alten Jahr Buchungen vorgenommen werden, müssen diese in der 13. Periode durchgeführt werden und können dann in das neue Jahr übernommen werden.
Genaue Hinweise dazu im Handbuch der doppelten Buchhaltung.
Wenn nicht in der 13. Periode gebucht wurde, können die Buchungen manuell im neuen Jahr nachgebucht werden.