Warum weist die UVA eine andere Zahllast aus als die Berechnung des Finanzamts?


Die Differenz kann folgende Ursachen haben:

 

A) Konteneinstellungen bei IG-Erwerb bzw. Reverse-Charge:

Bei Konten für IG-Erwerb (Innergemeinschaftlicher Erwerb) bzw. Reverse-Charge ist ein Mwst.- und ein Vorsteuerkonto zu hinterlegen.

Lösung: Prüfen und korrigieren Sie bitte Ihre Konteneinstellungen unter Verwaltung / Kontenrahmen bearbeiten.

Sehen Sie dazu bitte auch die Einstellungen im DEMO-Kontenrahmen und die Hinweise im Handbuch unter Hilfe.

Fehlende Vorsteuer-Buchungen müssten nachgebucht werden.

Auch wenn im Formular beide Steuerbuchungsbeträge ausgewiesen werden, können diese zur korrekten Berechnung fehlen.

Im Formular wird die Steuerbuchung für Mwst. und Vorsteuer jedenfalls ausgewiesen!

 

IG-Erwerb und Reverse-Charge - Infos und Beispiele zu den Konteinstellungen:
IG-Erwerb Übersicht [PDF]

 

Mehr Infos in den Handbüchern:

Handbuch - Einnahmen-Ausgaben-Buchhaltung:
EA Handbuch [PDF]

Handbuch - Doppelte Buchhaltung:
DB Handbuch [PDF]

 

B) Berichtigung von Umsätzen:

Buchungen zur Berichtigung von Umsätzen (z.B. aufgrund von Stornierungen oder Gutschriften) wurden nicht auf Konten mit den Kennzahlen für Berichtigungen KNZ[090] gem. § 12 und § 16 gebucht.

Wenn in einer Periode dadurch ein negativer Umsatz entsteht, muss dieser auf Konten mit den Kennzahlen für Berichtigungen umgebucht werden. Negative Beträge in der UVA sind hier nicht erlaubt.

Lösung: Buchen Sie die Berichtigungen bitte auf die entsprechenden Konten um und erstellen die UVA nochmals.

 

06-03-2019 Andreas
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