Die Zuordnung von UVA-Codes ist entsprechend dem individuellen Kontenrahmen vorzunehmen.
Dabei können Sie sich an dem DEMO-Kontenrahmen im Mandanten DEMO orientieren.
Grundsätzlich benötigen Vorsteuer und Umsatzsteuerkonten sowie Erlöskonten entsprechende UVA-Codes. Aufwandkonten ausgenommen IG-Erwerb benötigen keine UVA-Codes.
Weitere Hinweise und Sonderfälle zur UVA und UVA-Codes finden Sie auch im Handbuch unter Hilfe oder F1 und im Online-Support.
Gerne können wir Ihnen eine Online-Schulung für technische Fragen anbieten: Schulungen