Bei der Abrechnung eines fallweise Beschäftigten wird die Dienstgeberabgabe Z01 in der mBGM doppelt verrechnet


Bei fallweiser Beschäftigung erkennt das Programm schon automatisch dass Z01 Dienstgeberabgabe (PV+KV) verrechnet werden muss.
Es darf daher Z01 nicht mehr angehakt werden.

 

06-03-2019 Andreas
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